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LG Hamburg, 27.11.2018 - 416 HKO 113/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung gegen eine negative Werbeaussage über das Arzneimittel eines Mitbewerbers in einem Zeitschriftenartikel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.07.2018 - 327 O 244/18
- LG Hamburg, 20.07.2018 - 327 O 244/18
- LG Hamburg, 27.11.2018 - 416 HKO 113/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 17.07.2018 - 327 O 244/18
Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2018 - 416 HKO 113/18
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 17.07.2018 (327 O 244/18) wird - soweit Widerspruch eingelegt worden ist - bestätigt.Nach nur teilweise (AS 8) erfolgreicher Abmahnung vom 30.05.2018 (AS 7) erwirkte die Antragstellerin seitens des Landgerichts Hamburg am 17./20.07.2018 eine insgesamt fünf Passagen umfassende einstweilige Verfügung (327 O 244/18), gegen welche die Antragsgegnerin in einem Punkt, nämlich hinsichtlich der oben aufgeführten Aussage, Widerspruch eingelegt hat.
Wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wird der Tenor des Urteils vom 27.11.2018 dahingehend geändert (§ 319 ZPO), dass es unter Ziffer 1. heißt, dass der Beschluss vom 17.07.2018 in der berichtigten / neu gefassten Version vom 20.07.2018 (327 O 244/18) - soweit Widerspruch eingelegt worden ist - bestätigt wird.
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06
Festbetragsfestsetzung
Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2018 - 416 HKO 113/18
Zudem wird das Arzneimittel O. ® explizit genannt, was regelmäßig eine für die Absatzförderung des Mittels geeignete Maßnahme darstellt und vom Verkehr als eine dieser Förderung auch dienende Maßnahme verstanden wird (BGHZ 180, 355, Rz. 13).